Antwort
Es ist schon richtig, dass es auf den Tatbestand ankommt - also, welche Straftat der Anzeige zugrunde liegt. Dementsprechend lang oder kurz dauern die ( Vor- ) Ermittlungen der Polizei. Und der, der angezeigt wird, bekommt eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, nicht Zeugenvernehmung. Das Gesetz besagt, dem Beschuldigten MUSS rechtliches Gehör gewährt werden. Ich würd mal sagen, die anderen liegen mit 1 Woche recht gut im Rennen - bei einfachen Delikten wie einfacher Diebstahl oder Sachbeschädigung etc.