Nein, musst Du natürlich nicht. Und falls Du es doch tust, dann bitte nicht die französische Vorwahl. :-)

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Für mich persönlich ist es Berlin. Aber ich kenne genügend Leute, die es hier nicht aushalten. Dafür würde ich es nicht in München aushalten. :-)

Das kommt ganz auf Dich selbst an, Deine Erfahrungen, Deine Persönlichkeit, deine Wünsche.

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Das deutsche Essen gibt es nicht, jede Region hat andere Gerichte und sogar eine komplett andere Küche. Norddeutsche und süddeutsche Küche haben zum Beispiel recht wenig miteinander zu tun. Während in Süddeutschland die einzelnen Teile des Gerichts mit Soßen miteinander verbunden werden (quasi komponiert), sind sie in Norddeutschland eher getrennt und entfalten dadurch ihren eigenen Geschmack besser.

Ich bin mit der schwäbischen Küche aufgewachsen und liebe Gaisburger Marsch (ein Eintopf mit Rndfleisch, Spätzle, Kartoffeln, Gemüse), Zwiebelrostbraten mit Spätzle, Kässpätzle, Schupfnudeln (ich persönlich ohne Sauerkraut, sondern als Beilage), Maultaschensuppe mit Kartoffelsalat (klingt merkwürdig, aber wenn man's probiert hat, ist das super), Schweinelendchen.

Und natürlich mag ich Nürnberger oder Thüringer Bratwürste, Grünkohl mit Pinkel (zugegeben: gewöhnungsbedürftig) und Currywurst. Oder Schwenkbraten.

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Todesstrafe abschaffen

Die Todesstrafe beinhaltet die Aussage: Es gibt Gründe, Menschen zu töten. Leben ist in Ländern mit Todesstrafe kein absoluter Wert, sondern relativ. Das sehen die Bürger dort offensichtlich auch so, denn die Mordrate ist in Ländern mit Todesstrafe auch höher als in Ländern ohne Todesstrafe. Der Staat gibt also damit ein schlechtes Beispiel, und erreicht noch nicht einmal etwas damit.

Die Todesstrafe ist also vollkommen ineffizient.

Es stellt sich mir auch die Frage, warum wir die Todesstrafe einführen sollten für Mörder unf Kinderschänder. Diese Straftaten gehen seit Jahrzehnten zurück, obwohl die Schwelle für eine Anzeige heute sehr viel niedriger hängt. Und das, obwohl wir keine Todesstrafe haben.

Kurz: Nicht nur, dass die Todesstrafe keinen positiven Effekt hat, sie wirkt sich sogar negativ aus.

Und da ich der Auffassung bin, dass man Strafen auch an ihrer Wirkung bemessen sollte, kann ich nur gegen die Todesstrafe sein.

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Angepasst an die Situation. Polizei rufen ist auf jeden Fall eine der Maßnahmen. Ob ich dazwischen gehe, hängt von der aktuellen Situation ab. Einmal bin ich dazwischen gegangen, aber da war das Aggressionspotenzial bei den Beteiligten nicht so groß, dass es gefährlich geworden wäre. Außerdem ist im gleichen Moment auch jemand anderes dazwischen. War also keine Heldentat. Und Heldentaten kann auch niemand von mir verlangen.

In einer anderen Situation würde ich es vielleicht beim Anruf bei der Polizei und beim Sichern von Beweisen (Filmen) belassen. Und wieder in anderen Situationen würde ich es vielleicht mit Worten versuchen. Und wieder in einer anderen Situation würde ich vielleicht meinen Schirm als Schlagwaffe benutzen. Und in einer ganz anderen Situation würde ich vielleicht erstmal weit weg rennen und dann die Polizei rufen.

Ist eben einfach situationsabhängig und lässt sich nicht so pauschal sagen - außer dass jeder die Polizei rufen kann und soll. Das ist das Mindeste.

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Wenn er Spargel gegessen hat, musst Du ihn reinlassen. Platzt seine Blase dann nämlich, ist der Gestank gemeingefährlich. Hat er keinen Spargel gegessen, kann er auch in die Hose machen.

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Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Ich bin kein Jurist, aber ich behaupte mal: Es gibt kein Gesetz, das so etwas verbietet, wenn es nicht mit Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Vortäuschung einer Straftat, Sachbeschädigung oder ähnlichem einhergeht. "Groben Unfug" gibt es nicht mehr, das heißt jetzt "Belästigung der Allgemeinheit" (§118 OWiG) und lautet in Absatz 1:

"Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Was Ihr da vorhabt, ist weder grob ungehörig, noch belästigt oder gefährdet sie die Allgemeinheit (einzelne gelten da nicht), noch beeinträchtigt sie die öffentliche Ordnung. Zumindest nicht, wenn Ihr das Spektakel nicht übertreibt.

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Ja, die Polizei nimmt den Fall noch auf. Spuren wird sie keine mehr sichern. Aber wenn gestohlene Gegenstände vielleicht im Zusammenhang mit einer anderen Straftat wieder gefunden werden, können sie zumindest zugeordnet und zurückgegeben werden. Außerdem kann es sich ja auch um eine Einbruchsserie handeln, und da kann dieser Einbruch das Bild auf die Einbruchsserie ergänzen und damit eventuell sogar zur Aufklärung beitragen.

Daher: Besser spät als nie zur Polizei.

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Kopfsteuer: Jeder zahlt gleich viel Steuern, unabhängig vom Einkommen.

Beispiel:

10.000 € Einkommen --> 5.000 € Steuer

100.000 € Einkommen --> 5.000 € Steuer

Steuerprogression: Der Steuersatz steigt mit steigendem Einkommen.

Beispiel:

10.000 € Einkommen --> 10% Steuer --> 1.000 € Steuer

100.000 € Einkommen --> 50% Steuer --> 50.000 € Steuer

(Stark vereinfacht, Prinzip des Grenzsteuersatzes, Pauschalen, etc. nicht berücksichtigt, und die Steuersätze stimmen natürlich auch nicht.)

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Nein, darfst Du nicht. Das verbietet schon der Anstand und die Rücksichtnahme auf ihn.

Und juristisch: Je nachdem, welchen Inhalt das Video hat, kann er Dich sogar nicht nur zivilrechtlich auf Schadenersatz und Unterlassung verklagen, sondern auch strafrechtlich anzeigen wegen Verstoßes gegen §201a (3) StGB:

"Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

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Ja, warum sollte er nicht dürfen? Hast Du einen Vertrag mit ihm geschlossen, nach dem das verboten ist? Nicht? Pech.

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  1. Ansprechen.

  2. Ansprechen.

  3. Polizei holen und Vermieter informieren.

  4. Polizei holen und Miete mindern (vorausgesetzt, Ihr seid auch Mieter beim selben Vermieter).

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Wenn die Temperatur innerhalb kurzer Zeit stark absinkt, kannst Du davon ausgehen, dass schon bald ein Gewitter um die Ecke biegt.

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Ich interpretiere das so: Du bietest ein iPhone an, schließlich ist das der Titel der Auktion, und in der Beschreibung ist das iPhone ebenfalls fettgedruckt.

Das iPhone wird in der Originalverpackung geliefert, was in kleiner, normaler Schrift aufgeführt ist.

Was Du verkaufst (Originalverpackung), stellst Du in kleiner Schrift dar, was der Käufer denken soll in fett und groß (iPhone). Das ist ein Betrugsversuch.

Da Du allerdings die potentiellen Verkäufer darauf nochmal explizit aufmerksam gemacht hast, bleibt der Betrugsversuch strafrei.

Zivilrechtlich kann er Dich dennoch verklagen, und dann kann's teuer für Dich werden. Denn wenn ein Richter das genauso interpretiert wie ich und fast alle anderen hier (und das wird er tun), musst Du dem Käufer ein iPhone für 241 Euro liefern. Und die Ebay-Gebühren zahlst Du trotzdem.

ich würde als Käufer von Dir jetzt das iPhone verlangen und notfalls auch klagen. Den Rechtsstreit würde ich schon aus Prinzip auf mich nehmen.

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Nein, musst Du nicht. Und ich würde es auch nicht tun.

Anzeigen musst Du nach §138 StGB lediglich Vorbereitung und Ausführung schwerer Straftaten wie Vorbereitung eines Angriffskriegs, Hochverrat, Geldfälschung, Mord, Herbeiführen einer Überschwemmung, usw.

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