Das kommt auf den Hund an:

1. Größe: bis zu einem Volumen von 8.000 cm² gilt ein Hund noch als Gegenstand und darf somit mitgeführt werden.

2. Verhaltensweise: Sobald der Hund in der Lage ist, sein Geschäft kontrolliert zu verrichten, gehört er in die Kategorie "zivilisiertes Lebewesen" des Deutschen Tierrechts und darf jedes Geschäft (mit Ausnahmen, wobei DM nicht dazugehört) betreten.

Wenn der Zutritt dennoch verweigert wird, würde ich einfach mal beim Ministerium für deutsches Tierrecht anfragen, die helfen sicher auch weiter.

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Hmm...vermutlich handelt es sich nur um einen vorrübergehenden Fehler. Es kann sein das der Päfix von deinem Pc den datenaustausch mit den RFCs deines Anbieters reduziert.

Vielleicht solltest du auch mal deine Netzneutralität checken, da kann der fehler auch liegen. Wenn die anglizismen da falsch ablaufen können auch fehler auftreten.

Du schreibs das es speziel bei youtube nicht läuft, also kann ich dir als letztes vorschlagen, dass du entweder die domain in .sbj änderst dann wird die webside über videoserver geleitet, oder du rufst mal bei google, bzw. youtube an.

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