https://www.bundestag.de/blob/387612/290203b55940e22ca43e13cd698b0f33/beilage\_asylpolitik-data.pdf
Antwort
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Asylant und Asylbewerber sind gleichbedeutend. Allerdings kann die Bezeichung "Asylant" als abwertend empfunden werden.
(Siehe www.sueddeutsche.de/politik/sprache-im-migrationsdiskurs-warum-asylant-ein-killwort-ist-1.2262201)
Zur weiteren Begriffsklärung:
"Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als "Flüchtlinge" bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als "Migranten". Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber" bezeichnet." (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-531.html)