Erstmal solltest du dich fragen, was du von ihm willst, Freundschaft oder Beziehung.

Wenn ihr gemeinsame Hobbys habt, schreib ihn darauf an. Sowas kann man auch gemeinsam machen. Dann ergeben sich die Gespräche mit Sicherheit von alleine.

...zur Antwort

Als allererstes, "entlieben" kann man sich nicht. Sind erstmal Gefühle da, gehen diese nicht so schnell wieder weg. Zum Glück will man meinen, sonst würden Beziehungen nicht sonderlich lange dauern.

Also wenn ein Junge ein Mädchen ignoriert, von dem er weiß, dass sie in ihn verliebt ist, dann rührt es sicherlich daher dass er 1. ihre Gefühle nicht erwidert oder 2. zutiefst verunsichert ist, weil er nicht weiß wie er damit umgehen soll.

Wenn er dich weiterhin ignoriert, versuche nicht so oft an ihn zu denken, ihn zu beobachten und vermeide den Kontakt ebenfalls.

Such dir jemanden der deine Aufmerksamkeit verdient.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. :-)

...zur Antwort

Um was für ein Gerät handelt es sich denn?

Bei Android müsstest du es über die Googlemail zurücksetzen könne, bei einem Applegerät über die iCloud.

...zur Antwort

Wenn du zu viel Koffein im Körper hast verspürst du Herzrasen und bekommst Kopfschmerzen.

Bei dauerhafter Überdosis kommt es zu Schlafstörungen und evtl. Kreislaufbeschwerden.

Das kann man aber auch bequem googlen. Da gibt eine Menge Medizinforen.

Diese hier z. B.: https://koffein.com/ueberdosis.html

...zur Antwort

Welchen Emulator benutzt du denn?

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um Projekt 64 vers. 1.6 handelt (das ist zumindest der offizielle Emu der auch für Speedrunning erlaubt ist).

Schließe den Controller auf jeden Fall an BEVOR du den Emulator startest!

Wenn das Pad nach dem Starten eines Spiel nicht mehr funktionieren sollte, schau nochmal in den Optionen nach, ob die Verbindung zum Controller noch steht.

...zur Antwort
Schulpflicht nach Hochschulreife?

Hallo,

ich bin 17, wurde mit 5 eingeschult und bin bis Ende letzten Jahres in die 12. Klasse eines Gymnasiums gegangen- aufgrund von Defiziten hätte ich keine Abiturzulassung bekommen, aber ich habe mich mit Fachabi zufrieden gegeben. Also habe ich auch eine Abmeldung in der Schule eingereicht, circa 1 Monat später rief dann mein Stufenleiter bei mir zuhause an und meinte, ich solle doch in die Q1 gehen und wiederholen (da er nicht mit mir, sondern meiner Mutter telefoniert hat, weiß ich nicht genau was er gesagt hat). Allerdings möchte ich auf keinen Fall wiederholen, sondern eigentlich ein FSJ für den praktischen Teil der Fachhochschulreife absolvieren, das aber im Ausland - was ja erst mit 18 möglich ist, und das bin ich erst im Dezember.

Da man ein FSJ nur einmal absolvieren kann weiß ich nicht ganz recht, was ich jetzt machen soll. Laut meinem Stufenleiter müsste ich noch bis zum Ende des Schuljahres in dem ich 18 werde in die Schule - das wäre dann also Sommer 2019. Allerdings ist das für mich so gut wie unmöglich, da ich sowieso mit Depressionen und Angststörungen zu kämpfen habe und alles andere lieber tun würde als dahin zurückzugehen - außerdem ist es für mich unlogisch, dass ich ein halbes Jahr nach meinem 18. Geburtstag erst von der Schule gehen dürfte. Wenn ich mit 17 jetzt mein Abi gemacht hätte, hätte ja auch keine Schulpflicht mehr bestanden, und da ich mein Wunsch-FSJ im Ausland erst ab Januar nächsten Jahres anfangen kann, bleibt nun leider nicht mehr viel übrig. Jetzt droht mir Bußgeld, weil ich seit Anfang des Jahres nicht in der Schule war, das wurde mir jedoch erst letzten Freitag von meiner Schule mitgeteilt.

Meine Frage ist also, ob es noch irgendwelche Möglichkeiten für mich gibt außer zurück in die Q1 zu gehen, da ich ja bereits 11 1/2 Jahre in der Schule war und für mein Abi nur ein paar Wochen mehr Schulzeit abgesessen hätte; und weil ich das FSJ für nächstes Jahr "aufsparen" muss. Außerdem würde ich gern wissen ob meine Schule mich beim Schulamt wirklich anzeigen kann weil ich 2 1/2 Monate nicht in der Schule war, wenn mir bis letzter Woche nichts davon gesagt wurde dass die Schulpflicht für mich noch besteht. Ich wohne übrigens in NRW.

...zum Beitrag

Deine Lehrer haben da leider recht.

Du bist solange schulpflichtig bis du 18 bist. das gilt auch für angefangene Schuljahre (ich war auch 17 und wurde im November 18 und musste das Jahr bis zum Ende durchziehen). Berufsschulpflichtig bist du übrigens bis du 21 Jahre alt bist (falls du eine Ausbildung machen möchtest).

Wenn du allerdings mit Depressionen zu kämpfen hast, sollte dich dein Therapeut, sofern vorhanden, von dieser Pflicht befreien können. Ansonsten sprich mit deinem Hausarzt.

...zur Antwort

Da ich ebenfalls keine Streifen sehe, gehe ich davon aus dass es am Bildschirm liegt.

Teste doch mal einen anderen Bildschirm und schau ob es da funktioniert.

...zur Antwort

In der Regel bestimmt das der Betrieb, da kannst du mitteilen welche Form besser für deine Lebenssituation ist, oder die Berufsschule selber, da diese jetzt mal als Bsp. 3 Teilzeitklassen und 3 Blockunterrichtsklassen haben und gucken müssen wie viele Schüler in eine Klasse passen.

...zur Antwort