Es hat alles seine Richtigkeit. Der Vermieter hat mit mir den neuen Vertrag vereinbart und mit dem alten Hauptmieter ordnungsgemäß den Vertrag aufgehoben.

Heißt dies nicht sogar, dass der Untermieter sogar gar keinen Anspruch mehr auf die Nutzung der Wohnung hat, da er mit mir überhaupt keinen Untermietvertrag abgeschlossen hat? Für mich stellt es sich wie folgt dar: Der Untermietvertrag wurde mit dem vorherigen Hauptmieter geschlossen und erlischt sofort mit Beendigung dieses Mitverhältnisses. Mit mir wurde kein neuer Vertrag geschlossen. Wie sieht es bei diesen Verhältnissen mit der Kündigungsfrist des Untermieters aus? Muss ich ihn solange dulden (mit entsprechender Mietzahlung) wie er hätte bleiben können, bis unter dem alten Hauptmieter die Kündigungsfrist abgelaufen wäre?

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