Hallo,

wenn Du in der Elternzeit kündigst, hast Du andere Kündigungszeiten als in Deinem Vertrag stehen. Dann gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten (vgl. § 19 BEEG).

Warum willst Du denn überhaupt kündigen?

Viele Grüße, Maddy

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Hallo,

Du darfst, solange Du in Elternzeit bist und Elterngeld beziehst, nicht mehr als 30 Std. / Woche nebenbei arbeiten. Das, was Du dann verdienst, wird von Deinem Elterngeld abgezogen, und zwar wie folgt: Man nimmt den Betrag, den Du vor Beginn der Elternzeit verdient hast, und zieht davon das ab, was Du jetzt bekommst. Von dieser Differenz bekommst Du dann noch 67 Prozent von der Elterngeldstelle.

Bsp: Du hast vor der Elternzeit 2000 Euro verdient. Jetzt, während der Elternzeit, bekommst Du 1000 Euro. Dann nimmt man die Differenz, also 2000 - 1000, macht 1000 Euro, die Dir quasi fehlen im Vergleich zu vorher. Davon werden dann wieder 67 Prozent berechnet, also 670 Euro, die Du noch von der Elterngeldstelle bekommst.

Hier noch mal der Link vom Bundesministerium für Familie, ...:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=76682.html

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viele Grüße, Maddy

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Hey,

die dt. Nationalelf spielt am 11.08. gg Dänemark.

Auf der Seite vom kicker kannst Du die Daten aber ziemlich einfach unter "Nationalelf" abrufen.

Viele Grüße Maddy

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