Gebrauchtwagen gekauft - kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo zusammen,

wir haben vor 8 Wochen beim Händler einen 3er BMW Baujahr 2007 mit 106000 km gekauft. Das Auto war optisch einwandfrei, der Händler - ein netter Herr mit angrenzender KFZ-Meisterwerkstatt vertrauenswürdig.

Nachdem wir das Auto zwei Wochen später abholen konnten, da noch TÜV erneuert wurde und zwei neue Reifen drauf gemacht wurden, ging die Odyssee los.

Schon nach 3 Tagen leuchtete morgens erst die Öllampe - was im Prinzip nicht weiter schlimm gewesen wäre, wenn das Auto nicht frisch vom Ölwechsel etc. gekommen wäre. Abends auf dem Rückweg leuchtete die Motorlampe. ALARM!

Wir haben den Händler umgehend davon in Kenntnis gesetzt und er war damit einverstanden, dass wir es bei einem BMW Händler ums Eck überprüfen lassen sollten. (Man fährt ja nicht großartig durch die Gegend, wenn einem der Motor um die Ohren fliegen könnte) Seine damalige Aussage hierzu war schon: "Fahren Sie mal weitere 1000 km, das könnte daran liegen, dass der Vorbesitzer eventuell kein gutes Öl benutzt hat". Also selbst mich als Frau hat das stutzig gemacht.

Wie dem auch sei, der Kostenvoranschlag von BMW war über 1200 € - irgendein Sensor für die Ölleuchte und die Exzenterwelle musste ausgetauscht werden.

Da der BMW Mensch meinte, wir können dennoch mit dem Auto fahren, haben wir den Händler darüber in Kenntnis gesetzt und er hat einer Abholung und Reparatur zugestimmt. Wieder 2 Wochen später war unser Auto dann wieder "in Ordnung" - dachten wir. Schon auf dem Rückweg qualmte er dann aus dem Auspuff. Wir wieder zurück, wieder repariert. Da wir dem Verkäufer allerdings mitgeteilt haben, dass wir den Wagen nochmals nach Reparatur von einer BMW Fachwerkstatt überprüfen lassen würden, dem er auch zugestimmt hatte, taten wir dieses. Dabei stellte sich heraus, dass die Steuerkette anscheinend nicht so war, wie sie sein sollte. Sie war wohl locker und nach den Erläuterungen zufolge, führt sowas zum Motorschaden, wenn sie springt/reißt etc.

Wir wieder angerufen und ihm gesagt, dass wir einen gravierenden Mangel haben. Hierzu ist zu sagen, dass wir uns nicht sicher waren, was wir machen sollten: das Auto reparieren lassen, weil dann ja alles, was teuer ist, repariert wurde oder die Karre wieder auf den Hof stellen. Wir haben erst gesagt wir lassen es reparieren, dann wir wollen vom Kauf zurück treten. Anfangs kam noch vom Händler die Aussage, dass er das Auto lieber wieder bei sich hätte.

Er hat die Sache wohl an einen Anwalt gegeben, uns nochmal ein Abholtermin genannt, den wir aufgrund von Berufstätigkeit nicht einhalten konnten (12:00-16:00) - unser Angebot ab 17 Uhr oder am WE. Jetzt schrieb er, dass wir auf sein Kulanzangebot nicht eingegangen wären - was ja nicht stimmt. Wir haben es nur nicht eingesehen noch einen Tag Urlaub zu nehmen, da wir wegen des ganzen Hick Hacks bereits 3 Tage Urlaub genommen haben. Auf Anrufe reagiert er gar nicht mehr.

Es scheint, als wolle er es gerichtlich klären - sind wir denn als Käufer im Recht zurückzutreten?

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Nachtrag: jetziger Kostenvoranschlag lag wieder bei 1200 €. Das heißt die Kosten zur Mängelbehebung belaufen sich bereits auf fast 2400 €. 

Wir haben auch noch nicht alles anbezahlt - 25 % haben wir uns einbehalten.

DANKE FÜR EURE HILFE

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