Das was du da schreibst ist zu Oberflächlich!
Vertrag ist zwar Vertrag. Aber es gibt einen großen Unterschied zwischen einen Rechtsgültigen Vertrag, und einen der gegen Paragraphen verstößt. In dem Fall gegen den Unlauteren Wettbewerbsgesetz, in dem es folgendermaßen heißt:
1.
"Die gezielte Direktansprache von Passanten an öffentlichen Orten zu Werbezwecken ist grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG, wenn der Werbende für den Angesprochenen nicht als solcher eindeutig erkennbar ist."
2.
"Eine geschäftliche Handlung im sinne des § 5 UWG ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält"
Was die Idee mit mischoks Sammelklage betrifft, muss ich ihn leider enttäuschen. Denn in Deutschland ist eine Sammelklage nicht möglich.
Machiavelli