Das ist es ja. Ich finde im TVÖD nichts darüber, dass die Überstunden entweder durch Freizeit ausgeglichen werden können und/ oder ausbezahlt werden können.
bei Teilzeitbeschäftigung ist es wohl gemäß Tarifvertrag möglich, beziehungsweise sogar ein Muss, dass die Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
mir geht es hauptsächlich darum, dass ich mir nicht von meinem Abteilungsleiter vorschreiben lassen will, dass ich meine Überstunden unmittelbar abzubauen habe. Ich würde gern ein paar Überstunden ansammeln , wenn zum Beispiel mal ein Kind krank wird o.ä.