Antwort
Also diese schon mehrmals erwähnten "12 Pflichtfahrstunden" (zusammengesetzt aus Überland-, Nacht- und Autobahnfahrten) werden zunächst mal garnicht angebrochen, man muss ersteinmal "Übungsstunden" vorher machen damit man das Vehikel einigermaßen unter Gewalt hat?????
ojeh, das is ja schööööön teuer bei knapp 80€ pro Doppelstunde^^