Nach Rücksprache mit diversen kompetenten Menschen, kommt ein zusätzlicher Satz in den Notarvertrag der auf weitere instand und Reparaturmassnahmen hinweist. Des weiteren werden Angebote zur Beseitigung des Schadens von den entsprechenden Gewerken eingeholt um auch der Bank dar zu legen wofür das Geld verwendet wird.
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Aber das ist doch eine Versicherungsleistung wie kann man die kürzen? Es wurde doch der zuvor errechnete Betrag "erwirtschaftet". Und ist das ALG nicht einkommensteuerfrei? Ich finde das ziemlich seltsam. Es handelt sich übrigens um den §48Abs.1 Satz2 Nr.4 aus dem SGBX. Wuerde gern nen Anwalt einschalten.....