Hallo,
ich habe vor 4 Wochen in einem OnlineShop etwas bestellt. Da die Zahlart "Nachnahme" nicht angegeben war, habe ich das im Vorwege per Mail mit dem Besitzer abgeklärt. Nachdem dieser mir das bestätigt hatte, habe ich die Bestellung aufgegeben. Im Bestellformular selber habe ich den Vermerk gemacht, dass die Sendung wie abgesprochen per Nachnahme gesendet werden soll. Das steht ebenfalls in der Bestellbestätigung des OnlineShops, die mir anschließend gemailt wurde. Nun hat der Besitzer des Shops die Bestellung als "Warensendung" zur Post gegeben - die aber auch nach 4 Wochen noch nicht bei mir eingetroffen ist. Es wurde auch nichts bei den Nachbarn abgegeben. Eine Sendungsnummer oder ähnliches, um den Verbleib nachzuvollziehen, gibt es nicht.
7 Tage nach der Versandbestätigung (also vor 14 Tagen) habe ich den Besitzer das erste Mal angeschrieben, dass meine Bestellung noch nicht angekommen ist. Weitere Mails folgten. Er weiß, dass ich die Ware nicht erhalten habe. Nun hat er das Geld heute angemahnt. Es ist nur ein recht kleiner Betrag, der mir nicht weh tun würde. Nur ich finde auch, dass ich Ware, die ich nicht erhalten habe, auch nicht bezahlen muss. Oder etwa doch??
Vielen Dank für die Hilfe.
M.H.