Antwort
Hallo,
auch sozialversicherungsrechtlich gibt es hier kein Problem. Der Minijob kann neben der Ausbildung ausgeführt werden.
https://www.minijobs-aktuell.de/minijob-neben-einer-hauptbeschaeftigung/
Wichtig ist aber, dass Sie den Nebenjob mit dem Ausbilder klären. Denn dies könnte auch als "unzulässige" Konkurrenzbeschäftigung gesehen werden. Was wiederum ziemliche Konsequenzen für die Ausbildung haben kann.
Viele Grüße
Marc Wehrstedt