Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Rekordzahlen bei Betrugsversuchen bei Führerscheinprüfungen - was kann dagegen getan werden?
    • Kann jemand dieses Rätsel lösen? 🤔
    • Sollte Deutschland Reparationszahlungen an Namibien leisten?
    • Welche Spiele habt ihr mehrmals durchgespielt :)?
    • Ist es okay in den See zu strullern, wenn man muss?
    • Wie findet Ihr das Tattoo des US-Verteidigungsministers?
    • Alle Beiträge
    • Feierabendfrage 🛋🌙
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Ausbildungsstart im Handwerk 🛠️
    • Blickwechsel: Deine Fragen an eine unheilbar depressive Person
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

MPiefkemann

24.10.2011
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Ne09899
13.03.2010, 19:59
NOVA Befreiung für Übersiedlungsgut PKW nach Österreich?

Hallo, ich bin nach Österreich umgezogen und muss nun mein Auto anmelden. Mir wurde einmal gesagt, dass ich das Auto nach einem Jahr als Übersiedlungsgut anmelden kann und mir dadurch die Nova bzw. eine geringere Zahlung der Nova erhalte. Wer kann mir hier weiterhelfen? Danke und Gruß, Alexander

...zum Beitrag
Antwort
von MPiefkemann
24.10.2011, 11:10

Nein, der Zoll hat nichts mit der NoVA zu tun. Der Zoll ist für die Verzollung zuständig. Für die Einfuhr eines PKWs aus dem EU-Ausland wird jedoch kein Zoll fällig.

Für die NoVA hingegen ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig.

Meine Nachfrage von vor 10 Minuten beim FA Linz ergab: Man ist bei jeder Einfuhr eines PWK NoVA-pflichtig. Eine Umzugsregelung existiert im NoVA-Gesetz nicht.

Schade, ich war bisher auch der festen Überzeugung, dass die NoVA entfällt, wenn ich das Auto im Ausland länger als 1 Jahr besitze und fahre. Das hat sogar bei meiner Kaufentscheidung eine Rolle gespielt. Oje :-)

Ich überlege schon die ganze Zeit, wer mir den Quatsch damals erzählt hat, der kann was erleben!

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel