Antwort
Nein, der Zoll hat nichts mit der NoVA zu tun. Der Zoll ist für die Verzollung zuständig. Für die Einfuhr eines PKWs aus dem EU-Ausland wird jedoch kein Zoll fällig.
Für die NoVA hingegen ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig.
Meine Nachfrage von vor 10 Minuten beim FA Linz ergab: Man ist bei jeder Einfuhr eines PWK NoVA-pflichtig. Eine Umzugsregelung existiert im NoVA-Gesetz nicht.
Schade, ich war bisher auch der festen Überzeugung, dass die NoVA entfällt, wenn ich das Auto im Ausland länger als 1 Jahr besitze und fahre. Das hat sogar bei meiner Kaufentscheidung eine Rolle gespielt. Oje :-)
Ich überlege schon die ganze Zeit, wer mir den Quatsch damals erzählt hat, der kann was erleben!