Hi leider weiß ich nicht wie ich die Bilddatei hochladen. Daher habe ich mal das Urteil runtergeschrieben:
Wegen Ordnungswidrigkeit
Hat das Amtsgericht Wiesbaden - Richter in Bußgeldsachen - in der öffentlichen Sitzung vom 15.01.2021, an der teilgenommen haben:
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für Recht erkannt:
Gegen den Betroffenen wird wegen der mit Bußgeldbescheid vom 30.06.2020 festgestellten Tat - fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel und mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr- eine Geldbuße in Höhe von 750,00 € festgesetzt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von 3 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 24a Abs. 1, 25 StVG; § 4 Abs. 3 BKatV;
§ 17 Abs. 3 S. 2 OWiG.
Gemäß § 77b OWiG wurde von der schriftlichen Begründung des Urteils abgesehen.