1) Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.
2) Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre.
3) ???
4) Ja, man kann nicht gekündigt werden.
5) Ja, die Mutter als auch der Vater Anspruch auf längstens drei Jahre Elternzeit.
6) Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.