Antwort
der Geldwäschebeauftragte, der für jede Bank gesetzlich verpflichtend ist, sieht die Überweisung eh irgendwann - das macht aber nichts. da es ja nicht illegal ist ein Haus zu kaufen, Fragen seitens der Bank musst du nicht beantworten, es kann dann nur sein, dass es im Falle eines Betrugsverdachts zu Rückfragen kommt. Dein Überweisungslimit musst du aber eh hochsetzen
ich würde als Verwendungszweck "Vetrag vom ..." schreiben, fertig