In der Regel ist ab 16 komplett legal - sofern keine Prostitution vorliegt (mit überteuren Geschenken vielleicht bisschen vorsichtig sein :D) und kein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer-Schüler z. Beispiel, das ist auch unabhängig vom Alter problematisch mit volljährigen Schülern).

14-15 so eine Sonderbereich ... da greift es meist aber auch nicht. Müsste schon eine Person irgendwie psych. krank oder so sein. Der genaue Wortlaut ist glaub ich irgendwas mit "fehlende sexuelle Selbstbestimmung" - das haben die meisten. (Nur weil man sich mal aus Neugier auf nen Älteren einlässt und es später bereut - das wäre kein Grund. In den Moment wusste die Jugendliche ja trotzdem, was sie sollte.). Greift auch nur wenn der Ältere über 21 ist.

Nur U14 (also bis inkl. 13) - ist es knallhart. Wobei man sicher wenn es nicht bekannt war und an der Grenze war (nicht eindeutig als U14 erkennbar) - noch auf Milde oder Straffreiheit hoffen kann. Vor allem bei Leuten die selber 19 sind kann auch noch Jugendstrafrecht angewandt werden. (Kann, nicht muss.) Da wäre es nochmal milder.

Aber bei dir total ohne Probleme. Voll erlaubt.

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