Ich verstehe die Frage nicht, bzw. die Stellungnahme des Verkäufers dazu. Der hat wohl folgendes geschrieben: "...diese rückversandkosten sind die die wir auch erstatten und erstattet hatten, diese kosten hatten wir ihnen zurück erstatte..."
Da steht ja, dass er die Rücksendekosten erstattet hat?! Du schreibst, er hat sie nicht erstattet? Wo liegt jetzt der Fehler? Oder hab ich ein Verständnisproblem?
Im Übrigen KÖNNEN die Kosten eines Fernabsatzvertrrages dem Käufer bei einem Warenwert der Kaufsache VERTRAGLICH AUFERLEGT werden (http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html). Es ist also auf keinem Fall so, dass das Gesetz besagt, dass es immer so ist, sondern nur, wenn es vertraglich so vereinbar ist, was auch durch AGB geschehen kann (s.u.).
Bevor man zur Frage kommt, wie es sich verhält, wenn mehrere Sachen zusammen 40 € übersteigen (was glaube ich noch nicht durch den BGH entschieden worden ist), muss Du Dich erstmal fragen, ob dir diese Kosten durch den Vertrag überhaupt auferlegt worden sind. Dies kann ja auch durch AGB erfolgen. Diese AGB müssten dann aber in den Vertrag ordnugnsgemäß mit einbezogen worden sein (§ 305 BGB).
Alles nicht so einfach zu beurteilen, da es da auf den Einzelfall ankommt, zB wie das Angebot bei EBay eingestellt worden ist, ob zB der flüchtige Käufer von den AGB ohne Probleme kenntnis erlangen konnte (usw).
Da kann man dir wohl nicht vollkommen helfen, da es keine "richtige" Antwort gibt. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Schönen Abend noch.