2 Jahre und 3 Monate, sorry für die eingeschlichenen Fehler, bin gerade am fertig machen! Hoffe ihr könnt alles entziffern...

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Mietvertrag Klauseln Unwirksam oder muss ich Malern und renovieren?!

Hallo,

da ich bei mir Ausziehen will hab eich folgende Frage zu meiner Klausel im Mietvertrag!

§8 - Schönheitsreparaturen

  1. Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auf dessen Kosten während des Mietverhältnisses nach Maßgabe von Ziffer 2 a und 2b durchzuführen.

  2. Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gilt im einzelnen folgendes.

a) Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren dr Wände und Decken, das Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen sowie sämtlicher anderer Anstriche innerhalb der gemieteten Räume.

b) Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend auszuführen, wenn das aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist nach folgenden Jahresfristen der Fall:

*in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre *in Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle 5 Jahre *in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter vor Rückgabe der Wohnung alle bis dahin nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen. Weist der Mieter nach , dass er die letzten Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der Regelungen in § 8 Abs. 1 durchgeführt hat und befindet sich die Wohnung in einem der normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre , wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung der Regelungen des § 8 Abs. 1 entsprechend renoviert worden wäre.

SO und das nächste...

§14 - Beendigung des Mietverhältnisses

  1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume, entsprechend der Regelung in § 8 fachgerecht zu im renovierten, im besenreinen und geräumten Zustand, mit allen, auch den von Ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Der Mieter hat die Wohnung in dem Zustand an den Vermieter herauszugeben, wie er Sie beim Einzug übernommen hat. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach,so kann der Vermieter unter Satzung einer Nachfrist auf Kosten des Mieters Mieträume öffnen , reinigen und renovieren lassen sowie neue Schlösser anbringen lassen.

  2. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und gibt der Mieter die Wohnung nicht fachgerecht renoviert zurück, so hat der Mieter aufgrund eines eingeholten Kostenvoranschlages eines Fachunternehmens zur Abgeltung der Renovierungspflichten folgende Zahlungen zu leisten:

Liegen die letzten fachgerechten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück = 20% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 2 Jahre zurück = 40% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 3 Jahre zurück = 60% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 4 Jahre zurück = 80% der Kosten des Kostenvoranschlages länger als 5 Jahre zurück, -> Kommentarfeld

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länger als 5 Jahre zurück, besteht die Verpflichtung zur Vollsanierung.

Dem Mieter bleibt es selbst überlassen, statt der Erfüllung dieser Zahlungspflicht, die fachgerechte Renovierung selbst vorzunehmen.

Grüße

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Versicherungsschutz nach Balkonbrand?

Hallo,

am Frühen Nachmittag Brannte mein Balkon in Voller Ausdehnung. Vermutlich durch eigene Fahrlässigkeit (Unachtsam den Aschenbecher stehen lassen) Wohne ganz oben man kann also ausschließen das Kippen oder so von oben kamen und die Nachbarin ist Nichtraucher.

In der folge des Brandes platzten dis Äußeren Scheiben der Balkontür und dem Fenster daneben. Die Hauswand und so wurden auch Beschädigt durch Ruß. Also der ganze Balkon Brannte in Voller Ausdehnung.

Alle auf dem Balkon Befindlichen Gegenstände Campingstuhl, Wäscheständer mit Wäsche, Wäschekorb mit Frischer Wäsche, Mini Badepool fürs Kind ,Verbrannten Vollständig!

Brandrauch ehr der Geruch und LEICHTER Ruß zogen in die Wohnung- (Hauptsächlich Wohnzimmer) !

Sachen, Möbel und Gardinen können Gewaschen werden... aber leider Stinken unsere Wände und die Couch Extrem nach Rauch! Also man müsste Wohnzimmer Malern und sich ne neue Couch Kaufen.

Was wird die Versicherung Ersetzen? Siehe der Balkongegenstände die Wäsche wo nicht gerade Billigsachen von KIK hingen. Und wird mir Aufgrund des Gestanks der Wände im Wohnzimmer und der Couch die Malerfirma und die Couch Bezahlt!?

Und wie Verhalte ich mich überhaupt wie Dokumentiere ich alles das und wohin soll ich mich wenden der Hausverwalter war da und der meinte ich solle Ihn Schriftlich Beauftragen sich darum zu kümmern das er die Schäden Instandsetzen wird er schicke mir dann einen Kostenvoranschlag...

Stehe echt gerade voll dumm da da ich nicht weiß was ich machen soll...

Versichert bin ich übrigens bei der Allianz.

Grüße und danke für Hilfreiche Antworten...

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Hier mal zwei Fotos von dem Balkon.

Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)

Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.

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Hallo,

es ist einfacher als du dir vielleicht Vorstellst!

Stell einfach einen Formlosen Antrag an das Jobcenter oder hole dir da einen Vordruck den gibt es.. Wichtig ist aber das du ALLES was du/Ihr so braucht Detailliert aufschreibt!

Von der Lampe bis zum Besteck einfach alles jeden Krümel... sonst bekommst du mal ganz schnell weniger als es überhaupt gibt... wenn Ihr dann in so ein Sozialkaufhaus sollt oder Möbelbörse lasst euch da Bescheinigen da die einfach nichts da hatten und Ihr könnt einiges Neu bekommen passt aber das die da nicht draufschreiben hatten das und das da wurde aber nicht genommen weil das bekommt Ihr dann auch nicht als Warengutschein (Bargeld).

Die Bearbeitungszeit bei solchen Sachen darf 6-8 Wochen dauern geht es darüber hinaus Druck machen. (Kannst du natürlich auch ehr).

Grüße

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Also hätten meine Eltern sich darum Kümmer müssen das ich nicht mal die große Rechnung bekomme!?

Es sollte oben heißen also die Frage!

"Wer schlägt das Erbe bei Minderjährigen aus?"

Kann es leider nicht ändern zumindest weiß ich nicht wie! :D

Danke erstmal für die schnellen Antworten!

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