2 Jahre und 3 Monate, sorry für die eingeschlichenen Fehler, bin gerade am fertig machen! Hoffe ihr könnt alles entziffern...
länger als 5 Jahre zurück, besteht die Verpflichtung zur Vollsanierung.
Dem Mieter bleibt es selbst überlassen, statt der Erfüllung dieser Zahlungspflicht, die fachgerechte Renovierung selbst vorzunehmen.
Grüße
Hier mal zwei Fotos von dem Balkon.
Aus dem Vertrag meiner Versicherung geht folgendes hervor: "Sollten Sie einen Hausratschaden grob fahrlässig verursacht haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung entsprechend der schwere des Verschuldens zu kürzen. (§9 Abs. 7 ABEH)
Ich habe die: Erweiterte Haushaltversicherung EHV 2007.
Hallo,
es ist einfacher als du dir vielleicht Vorstellst!
Stell einfach einen Formlosen Antrag an das Jobcenter oder hole dir da einen Vordruck den gibt es.. Wichtig ist aber das du ALLES was du/Ihr so braucht Detailliert aufschreibt!
Von der Lampe bis zum Besteck einfach alles jeden Krümel... sonst bekommst du mal ganz schnell weniger als es überhaupt gibt... wenn Ihr dann in so ein Sozialkaufhaus sollt oder Möbelbörse lasst euch da Bescheinigen da die einfach nichts da hatten und Ihr könnt einiges Neu bekommen passt aber das die da nicht draufschreiben hatten das und das da wurde aber nicht genommen weil das bekommt Ihr dann auch nicht als Warengutschein (Bargeld).
Die Bearbeitungszeit bei solchen Sachen darf 6-8 Wochen dauern geht es darüber hinaus Druck machen. (Kannst du natürlich auch ehr).
Grüße
Also hätten meine Eltern sich darum Kümmer müssen das ich nicht mal die große Rechnung bekomme!?
Es sollte oben heißen also die Frage!
"Wer schlägt das Erbe bei Minderjährigen aus?"
Kann es leider nicht ändern zumindest weiß ich nicht wie! :D
Danke erstmal für die schnellen Antworten!