Hallo Mariata,
viel wichtiger wäre es zu wissen, wann der Mann (Vater der Tochter) verstorben ist - vor oder nach dem Tod der Mutter/Großmutter. Wenn er bereits vor dem Tod der Mutter/Großmutter gestorben ist, ist er in dem Fall kein Pflichtteilberechtigter mehr. Wenn er allerdings nach dem Tod der Mutter/Großmutter gestorben ist, ist der Erbfall bereits eingetreten und er wäre Pflichtteilberechtigter. In letzterem Fall hätte die Tochter eine Chance, den Pflichtteil des Vaters einzuklagen, in ersterem Fall wäre der Anspruch gar nicht erst enstanden.
Viel Erfolg & alles Gute,Lillyhammer