Das Problem ist, dass der Vermieter eine Wohnungsgesellschaft ist und auf dieser Einigungserklärung steht drauf, dass auch bei Nicht- oder Teilerfüllung der Einigungsbasis zu keinem Zeitpunkt Forderungen an den Vermieter zu stellen sind. Das heißt ja eigentlich, dass der Nachmieter klagen müsste, damit ich die Wohnung streiche ? In dieser Vereinbarung steht auch nicht drin, dass wir ihm die Küche einfach so übergeben, das hätten wir von uns aus geamcht, weil wir dann einfach an der Wohnung (abgesehen vom kaputten Waschbecken) nichts mehr dran rumwerkeln wollen. Zu mir hat die Gesellschaft gesagt, ich hätte mit denen nichts mehr zu tun, sondern müsste alles weitere mit dem Nachmieter besprechen, sogar die Schlüsselübergabe erfolgt an den Nachmieter direkt?? Begründung von der Hausverwaltung, ich habe mich ja mit dem Nachmieter geeinigt. Das kommt mir aber auch komisch vor, dass keiner von denen dabei ist.

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