Hallo zusammen.
Ich habe folgende Problem:
Ich befinde mich derzeit in der Probezeit meines jetzigen Beschäftigungsverhältnisses und möchte dieses aus betrieblichen Gründen beenden.
Meine Gründe erspar ich mir an dieser Stelle, um sich auf das wesentliche zu fokusieren.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
"Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit mit beidseitiger 2-wöchiger Kündigungsfrist."
Weiter steht " Dnach wird der Vertrag automatisch auf unbesimmte Zeit abgeschlossen und kann mit gesetzlicher 4-wöchiger Kündigungsfrist (jeweils zum 15. oder Ende eines Monats) beidseitig schriftlich gelöst werden."
Nun zu meinem Anliegen:
Ich verstehe den Passus wie folgt..
Wenn ich während der Probezeit kündigigen möchte, kann ich die Kündigung schriftlich einreichen und zwar egal zu welchem Zeitpunkt!
D.h. der zweite Passus des o. g. Arbeitsvertrages bezieht sich eindeutlich auf "nach der Probezeit", soll heißen das ich "während der Probezeit" zu jeglicher Zeit kündigen kann.
Verstehe ich dies Richtig, bitte um zügige Antwort :)
BGB §622:
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Selbst aus der Gesetzteslage lese ich heraus, dass ich jederzeit während der Probezeit kündigen kann.
Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus!!