Hallo!

ich habe fast 2 Jahre in einer Bank gearbeitet, und dann gekündigt aber sofort in ein neues Arbeitsverhältnis gewechselt.

Jedoch habe ich hier eine befristung von 3 Monaten, und mache mir sorgen falls ich nicht weiter übernommen werde. Gilt dann danach die Berechnung von dem Arbeitslosengeld was ich bei der Bank gearbeitet habe oder von der neuen Arbeit?