Darf eine Religion-Lehrerin in NRW einen ungetauften Schüler vom evangelischen Unterricht ausschließen auch wenn sowohl Schüler als auch beide Elternteile den evangelischen Religionsunterricht wünschen?

Gibt es hier schulrechtliche Voraussetzungen / Regelungen?

Bedarf es hier besonderer Voraussetzungen / Genehmigungen anderer Stellen als der Schule?