Darf eine Religion-Lehrerin in NRW einen ungetauften Schüler vom evangelischen Unterricht ausschließen?
Darf eine Religion-Lehrerin in NRW einen ungetauften Schüler vom evangelischen Unterricht ausschließen auch wenn sowohl Schüler als auch beide Elternteile den evangelischen Religionsunterricht wünschen?
Gibt es hier schulrechtliche Voraussetzungen / Regelungen?
Bedarf es hier besonderer Voraussetzungen / Genehmigungen anderer Stellen als der Schule?
Religion,
Schule,
Unterricht,
Recht,
Gesetz