Vielen Dank für eure Antworten, also erstmal, meinem Kind gehts gut, sie hatte GOTT SEI DANK nur Schrammen! Haben gleich den Notarzt gerufen! Also Aufsichtspflichtverletzung würde ich verstehen wenn ich die beiden allein gelassen hätte. Haben die beiden NIEMALS allein gelassen und als armes Kind würde ich sie auch nicht bezeichnen, habe dem Hund ja nicht befohlen nach ihr zu schnappen! Hätte ich auch nur erahnen können, dass der Hund schnappt, dann hätte ich ihn bestimmt nicht bei uns sitzen lassen! Oder hätte er nur Andeutungen gemacht mal sowas zu machen, dann hätten wir ihn bestimmt nicht behalten. Wenn sie mal Spielzeug von ihm ergreifen konnte, hat er nie was gemacht, er kam sogar immer mit Spielzeug in ihre Nähe und legte es ab! In der Hundeschule ist er, ist ein gehorsamer Hund, bekommt jetzt gezielt Training und arbeiten auch mit einem Hundepsychologen zusammen! Das das Ordnungsamt nen Wesenstest machen kann ist mir klar, wollte nur wissen was da noch kommen könnte!, wozu sie berechtigt wären in dem Fall! Vielen Dank euch dafür!
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