Unterstellung nach Smartphone-Verkauf über Online Plattform Kleinanzeigen

Schönen guten Abend an alle! Ich hätte eine Frage auf die ich hier hoffentlich eine Antwort finde. Hierzu schildere ich euch vorerst einmal den Fall:

Anfang September habe ich auf der Plattform e*ay Kleinanzeigen mein Samsung Smartphone zum Verkauf angeboten, welches ich selbst wenige Monate davor über eine andere Privatperson neu erworben habe. Da mir das Smartphone wenige Tage vor Erstellung der Anzeige leicht auf den Boden gefallen ist und trotz Hülle leider einen optischen Becker am Rahmen (Funktionen wurden in keinster Weise beeinträchtigt) abgekriegt hat, habe ich dies natürlich in die Anzeige mitaufgenommen. Des Weiteren habe ich in die Anzeige geschrieben, dass eine Rechnung für die Garantie (Herstellergarantie) beiliegt. Ca. 2 Wochen später meldete sich eine Dame bei mir, die interessiert an einem Kauf war. Sie fragte noch einmal wegen des Kratzers am Rahmen, ich schickte ihr ein Bild, auf der dieser nochmal deutlich zu sehen war, sie willigte dem Kauf ein und wir trafen uns. Vor Ort habe ich ihr noch einmal die Macke genau gezeigt, gesagt wie es dazu gekommen ist und sie sagte mir, dass das für Sie in Ordnung sei. Darauf hat sie das Smartphone eingeschaltet, ihre SIM-Karte eingelegt und getestet - alles funktionierte einwandfrei. Am Ende gab ich ihr noch die Rechnung, welche für die restliche Herstellergarantie nötig war, erklärte ihr, dass das Samsung meines Erachtens noch ein halbes Jahr Garantie hat, ich bekam das Geld und somit war alles durch - bis heute. Knapp über 3 Wochen später meldet sich die Dame wieder und meinte zu mir, dass das Handy nicht mehr funktionieren würde und forderte eine Rücknahme bzw. Rückerstattung der anfallenden Kosten für eine hypothetische Reparatur. Natürlich habe ich mich hier geweigert und ihr andere Lösungsvorschläge angeboten, welche jedoch keinen Anklang gefunden haben. Nach längerem Hin und Her kam sie zu dem Ergebnis mich jetzt anzuzeigen, mit der Unterstellung ich habe ihr ein geklautes Smartphone verkauft.

Das Wichtigste noch einmal in einem extra Absatz: das Smartphone hat vom ersten bis zum letzten Tag einwandfrei ohne nur das kleinste Problem funktioniert!

Nun meine Frage: Habe ich etwas zu befürchten? Kann irgendetwas passieren? Muss ich das Gerät zurücknehmen oder nicht?

Ich danke euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe!

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Privatverkäufe sind pauschal ohne Gewährleistung da du schließlich kein Fachmann auf dem Gebiet bist. Solltest du wirklich mal etwas bekommen von einem Anwalt oder ähnlichem gehst einfach zu deinem Anwalt. Das Handy funktionierte bei Übergabe, sie willigte dem Ganzen ein mit der Zahlung. Somit habt ihr beide eure Willenserklärung zu diesem Geschäft gegeben. Also Sache vom Tisch.

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