Wenn es so schlimm ist, bringe sie SOFORT in die nächste NOTAUFNAHME!

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Um Anspruch auf ALG I zu haben, musst Du in den letzen 24 Monaten 12 Monate sozialversicherungspflichtig (also Beiträge in die AV gezahlt haben) beschäftigt gewesen sein. Es gibt auch verkürzte Anwartschaftszeiten, für die ein Anspruch bei kürzerer Beschäftigung gilt. Muss aber in den letzten 24 Monaten gewesen sein. Hattest Du vielleicht in den Ferien oder nebenbei einen Job, der sozialversicherungspflichtig war? Darin zählt alles, wofür Du KV/PV/AV bezahlt hast. Als Student ist man meist nur rentenversicherungspflichtig, diese Zeiten zählen leider nicht. Für die Anspruchsdauer, die Länge der Zeit in der Du ALG I bekommst, zählen sozvers.-pflichtige Beschäftigungen der letzten 5 Jahre. Schau nochmal auf der Website des Arbeitsamtes nach. Für mich sieht es so aus, als ob Du keinen Anspruch hast, weil Du in den letzten 2 Jahren nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Dann bliebe noch ALG II/ Hartz IV. ALLERDINGS weiss ich im Moment nicht, wie lange ein bereits erworbener Anspruch auf ALG I (und den hattest Du ja vor 2 Jahren) gültig ist.

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Das Thema Social Media ist seit spätestens letztem Jahr eins der neuen Top-Themen im Marketing. Jedes Unternehmen, das etwas auf sich hält, launcht Präsentationen im Social Web. Einige haben bereits eigene Microsites zum Thema Bewerbung integriert, zB. Facebook Deutschland in eigener Präsentation auf Facebook oder nhow Hotels bei Facebook. Vielleicht kannst Du dort mal nachfragen, welche Erfahrungen man damit macht. Würde mich auch interessieren :). FB scheint überhaupt der letzte Schrei zu sein. Man führt auch gern alle Social Media Aktivitäten in einem Social Newsroom zusammen. Zur Deiner Frage, ob Studenten das überhaupt gut finden würden, frag Dich doch mal selbst oder Deine Kommilitonen. Wie findest Du es, wenn Unternehmen in den sozialen Netzwerken, in denen Du privat unterwegs bist, Dich mit Deinen Freunden austauschst, Witze reisst oder Fotos postest vertreten sind und so gezielt nach Informationen über Dich suchen? Aus Unternehmenssicht eine feine Sache, kommt man doch so in ganz direkten Kontakt zum User und ist hautnah an der Zielgruppe.

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Laut Kommentaren im Web ist es ein Schneeballsystem. Davon ist meiner Meinung nach immer abzuraten. Gib mal "dubli" bei Google ein und lies die Beiträge "Finger web von Dubli" und die Berichte von ciao. Die Bewerberwebsite von dubli, die bei den Anzeigen ganz oben erscheint, sieht recht unseriös aus.

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Wenn Du Dich in einem völlig anderen Gebiet bewirbst, für das die Gastroerfahrung erstmal nicht so wichtig ist (obwohl Du da ja massenhaft Softskills gesammelt hast), kannst Du das machen, denke ich. Aber ich würde die Arbeitgeber in der Erklärung aufführen. Z.B. von - bis Ausbildung und Tätigkeit in der Gastronomie, Firma A - Ausbildung Firma B - Restaurantfachkraft, mis en place Firma C - Oberkellner (die genauen Bezeichnungen kenne ich hier nicht, sorry) Firma D - Barchef. Ist das noch immer zu lang und Deiner Meinung nach unwichtig, dann lasse die Firmen weg, nenne nur den Ausbildungbetrieb und schreibe dann z.B. "2000-2004 tätig in 3- und 4-Sterne Restaurants". Wenn das den künftigen Arbeitgeber interessiert, kann er ja im Vorstellungsgespräch nachfragen. Übrigens: ein Lebenslauf sollte nicht länger als 2 Seiten sein, ich persönlich denke, dass bei längerer Karriere auch 3 Seiten OK sind. Aber die Rückseite würde ich nie bedrucken. Alles Gute!

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Du sitzt falsch. Google mal Rückenschule bzw. "richtig sitzen im Büro". Ausserdem musst Du Deine Nacken- und Rückenmuskulatur trainieren, zB. durch Rückenschwimmen oder spezielles Rückentraining. Regelmäßige Bewegung an der frischen Luft ist nie falsch. Empfohlen wird auch "dynamisches Sitzen", dh., Du sollst immer mal von einer Pobacke auf die andere rutschen ;)

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So ging es weiter: Die AA akzeptierte die Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse nicht, aber die Zeiten waren nun doch durch Sozialversicherungsbescheinigungen nachweisbar.

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Laut meinem Wissensstand wurde der Zeitraum der letzten für Alg I gültigen Beschäftigungen auf 5 Jahre verlängert: "Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in der um 3 Jahre verlängerten Rahmenfrist, d.h., in den letzen 5 Jahren, bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren." So steht es auf Seite 25 in meinem "Merkblatt für Arbeitslose". Da man dies momentan nicht mehr auf der Website des Arbeitsamts findet, befürchte ich, dass diese Regelung wieder abgeschafft wurde. Ein Versuch wär's ja aber trotzdem Wert im Widerspruch. DANEBEN gibt es Regelungen für eine "Kurze Anwartschaftszeit" mit entsprechend kürzerem Bezug von Alg I: "* Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens 6 Monate/180 Tage in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden haben und* es sich überwiegend um Beschäftigungsverhältnisse gehandelt hat, die von Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren, und* Ihr Bruttoarbeitsentgelt in den letzten 12 Monaten, gerechnet vom letzten Tag Ihrer letzten Beschäftigung an rückwärts, die Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV (2009: 30.240 Euro) nicht überstiegen hat und* Sie der Agentur für Arbeit diesen Sachverhalt darlegen und nachweisen."

siehe: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

--> Also auf jeden Fall in Widerspruch gehen, Du hast Anspruch auf Alg I!

Alles Gute!

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