Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe demnächst meine letzte Prüfung und werde als Verwaltungswirt im mittleren Dienst in Hessen tätig werden. Mir ist bewusst, dass die Probezeit nach der Einstellung drei Jahre dauert, bis ich Beamter auf Lebenszeit werde. In dieser Zeit würde ich zunächst die Besoldungsstufe A6 erhalten. Meine Frage ist nun: Bleibe ich in den ersten drei Jahren nach der Probezeit (also während der Übernahme als Beamter auf Lebenszeit) weiterhin in der Besoldungsstufe A6 oder gibt es Möglichkeiten, während dieser Zeit bereits in eine höhere Besoldungsstufe aufzusteigen? Vorher war ich als normaler Angestellter tätig, dort habe ich dementsprechend direkt meine E8 erhalten, wenn ich auf dieser Stelle saß.

Des Weiteren interessiert mich, wie der Aufstieg in den Besoldungsstufen nach der Probezeit aussieht. In meiner Behörde gibt es in der Regel nur Stellen mit A8 bzw. A9. Wann könnte ich mit einer Beförderung auf diese Besoldungsstufen rechnen, und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

ein frischer Beamter