Aha, also kann ich das so verstehen das das Usenet "sicher" ist weil der Aufwand der Verfolgung im Gegensatz zu Tauschbörsen zu groß ist und downloaden rechtlich gesehen nicht so schlimm ist wie uploaden?. Was ich nur ein bißchen schwammig finde ist diese Sache mit der Gema. Wenn ich also (bleiben wir beim Beispiel Sleepy Hollow) vom TV Programm aufnehme auf einen recorder oder Festplatte ist das legal weil die TV Anstalten Gebühren bezahle, aus dem Netz den gleichen Film runterladen ist verboten. Ich kann das insofern nachvollziehen das der Anbieter im netz sich strafbar macht weil er keine Gema bezahlt hat aber auch der User? Für Ihn ist das ergebnis doch das gleiche und mal ganz platt gesagt kann man wissen ob der Netzanbieter Gebühren bezahlt hat oder nicht? Wie sieht das ganze den rechtlich mit Musik aus. Ich bin ein Musikfanatiker und muß alles im Original für meine sammlung haben, vieles habe ich noch auf Vinyl. Wenn ich mir jetzt fürs Auto MP3 machen will von den Songs darf ich die dann runterladen? Ich habe die Originale schließlich zu Hause und bezahlt. Oder macht man sich dann auch strafbar.?Ansonsten müßte ich ja alle CDs am Computer umwandeln und beim Vinyl wäre es ja noch schwieriger????
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