@albatros:

genauer Text ist vom angehängten Bild zu lesen.

MfG

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eine Klausel gibt es nicht eben so wenig Sondervereinbarungen, genau wie es kein Übergabeprotokoll gibt.

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es ist ein Standart Mietvertrag aus Hamburg.

Darin steht: Der Mieter ist verpflichtet, die laufenden Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, die seit Mietbeginn erforderlich werden.

Dazu gehören: Tapezieren, anstreichen der Wände und Decken, pflegen und reinigen der Böden usw. .... Demgemäß sind die Räume zum ende des Mietverhältnisses in den Zustand zurück zu geben, der bestehen würde, wemm der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.

Dazu muss ich sagen das ich erst 1,5 Jahre hier wohne und ich beim Einzug selber renovieren musste, also unrenoviert eingezogen bin.

Ein Übergabeprotokoll existiert nicht.

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