Hallo, laut bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse als höchstgrenze mit Wandhöhe von Boden bis dachhaut 6.5m
Dachneigung 30 grad
Geht es nun,dass wir auf die zwei vollgeschosse noch ein dachgeschoss bauen,welches wir bewohnen? Zb kniestock bei 90cm ,sodass man die Höhe des Hauses nicht überschreitet und es nicht als vollwertiges Geschoss zählt. Also am Ende insgesamt 3 Stockwerke wobei das oberste mit dachschrägen ist und nicht 2/3 der Fläche die 2.30 m uberschreitet (damit es nicht als vollgeschoss zählt)