Das Ganze ist etwas komplex. Erstmal macht sich die drohende Person strafbar bezüglich der Androhung einer Körperverletzung bzw. gefährlichen Körperverletzung. 

Eine Körperverletzung gilt übrigens als gefährlich, falls diese ... 

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht. 

Soviel dazu ... 

Zur rechtlichen Situation zur Person mit der Schreckschuss Waffe ... 

Es spielt auch eine Rolle, ob diese Person einen kleinen Waffenschein besitzt. Hat sie einen, darf sie die Waffe bei sich führen, auch in der Öffentlichkeit (außer bei öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel Demos, Fußballspiele etc.) Hat sie jedoch keinen, dann macht sie sich strafbar im Bezug auf das Mitführen der Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit, ohne gültigen Berechtigungsschein. 

Sei dir bewusst, dass du immer in der Not dein Leib und Leben schützen darfst. Das steht außer Frage, aber dennoch muss die Abwehrsituation angepasst sein. Das heißt wenn jemand mit dem Messer auf mich zuläuft, dann wäre der Einsatz dieser Schreckschusspistole angepasst, aber dennoch absolut sinnfrei, weil diese dir kaum etwas bringt. Allgemein ist es das Sinnvollste, immer der Situation aus dem Weg zu gehen oder zu fliehen. Denn gegen ein Messer beispielsweise machst du mit so einer Schreckschusspistole gar nichts. Und selbst wenn du diese ziehst, was ist wenn der Andere dann eine Richtige zieht? Dann siehst du alt aus. Deswegen immer wegrennen, wenn möglich. Das hat nichts mit Feigling sein zu tun. Damit zeigst du Vernunft. Hol dir lieber anderweitig Hilfe. Geh zur Polizei und schildere denen dein Problem. Natürlich nur, falls das Ganze auf dich bezogen sein sollte. Falls das alles nur ausgedacht sein sollte, warum auch immer, dann kannst Dadas ignorieren.

Zu der Situation nochmal sei gesagt:

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wenn die Person also beispielsweise Gewalt anwendet, um Gewalteinwirkung gegen sich oder Dritte abzuwehren, so handelt sie in Notwehr. Nothilfe ist die Abwehr eines Angriffs gegen Dritte. Es gilt außerdem: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“

Das heißt im Umkehrschluss, dass du dich strafbar machst, wenn du über die Notwehr hinausgeht, außer bei gewissen Punkten aus §33 StGB, komm ich gleich zu.

Ein Beispiel dafür ist, dass jemand auf dich zu kommt und dich schlagen will und du schlägst zurück, um dich zu wehren. Das ist an sich in Ordnung. Wenn du jedoch dann auf den am dem Boden Liegenden weiter einschlägst, begeht du eine Körperverletzung. 

Also um auf deine Situation zurückzukommen heißt das, dass du nicht einfach jemanden mehrfach ins Gesicht schießen darfst, wenn dieser nicht einmal eine Waffe hat oder nutzt.

Ein wichtiger Punkt ist aber auch § 33 StGB Überschreitung der Notwehr

„Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." 

Es kommt somit auf die Situation drauf an und wie sich die Person im Nachgang äußert. Treffen die Punkte aus §33 StGB nicht zu, dann bist du schnell bei einer gefährlichen Körperverletzung, die sich aufgrund der Nutzung der Waffe qualifiziert. 

Ich bin mir nicht zu 100% sicher, jedoch tendiere ich dazu, dass die Notwehr deswegen überschritten worden ist, weil man jemanden mit Sicherheit nicht zwei mal ins Gesicht schießen muss, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Dementsprechend würde es sich um einen extensiven Notwehrexzess handeln. 

Ob das so definitiv stimmt, kann ich dir nicht genau sagen. Das ist meine Meinung und so wie ich das denke, also keine hundertprozentig, vertrauensvolle Antwort. Wenn du Sicherheit willst, dann frag einen Anwalt. Niemand hier übernimmt Haftung für falsche Aussagen. Deswegen leg ich dir an das Herz, dass du dich niemals auf Aussagen von Leuten aus dem Internet verlassen solltest. Frag lieber Leute, die es definitiv wissen, also z. B. Rechtsanwälte. 

Und als Tipp am Rande nochmal sind Schreckschusspistolen der größte Unfug überhaupt. Denn wenn das Gegenüber eine richtige Waffe zieht (Messer, scharfe Waffe o. Ä.), dann stehst du da mit einer Pistole, die einfach nur peng macht und wo nichts weiter bei hinter ist. Also lieber aus dem Weg gehen bei solchen Situationen und sich Hilfe holen.

Entscheidend ist, ob es gerechtfertigt oder überzogen war. Das muss geprüft werden. Also dieser kleine Unterschied der Auslegung gleiche die Sache um einiges anders dastehen lässt. Entweder gar keine Strafe oder direkt eine gefährliche Körperverletzung.

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