Kann ich weiter Waisenrente beziehen während Krankheitssemester?
Hallo,
ich werde im nächsten Semester aufgrund von Krankheit beurlaubt sein, beziehe jedoch zurzeit Waisenrente. § 48 Abs. 4 SGB 6 besagt, dass eine Ausbildung dann besteht, "wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert" was ja nicht der Fall ist während einer Beurlaubung. Im selben Satz wird jedoch auch erwähnt, dass "Der tatsächliche zeitliche Aufwand ist ohne Bedeutung für Zeiten, in denen das Ausbildungsverhältnis trotz einer Erkrankung fortbesteht und damit gerechnet werden kann, dass die Ausbildung fortgesetzt wird".
Was trifft nun auf mich zu? Ich habe schon mehrfach versucht mit der DRV in Kontakt zu kommen, jedoch nimmt keiner den Hörer ab und meine Email bleibt ebenfalls unbeantwortet...
Hoffe jemand weiß hier bescheid.
LG Lukas