Hallo,
wegen finanzieller Umstände kann mich mein aktueller Arbeitgeber demnächst nicht weiter beschäftigen. Mein letzter Arbeitstag ist theoretisch der 30. Juni 2023, wenn man die im Arbeitsvertrag festgelegte gesetzliche Kündigungsfrist beachtet. Meine Chefin würde mich aber auch davor schon freistellen, sofern ich eine Stelle finde, bei der ich schon früher beginnen müsste.
Da ich mich nun bewerben muss, möchte ich mir das Arbeitszeugnis schon jetzt ausstellen lassen und nicht erst kurz vor meinem Austritt. Daher frage ich mich, was im ersten Absatz bezüglich der Länge des Arbeitsverhältnisses stehen muss. Ich selbst weiß es nicht und meine Chefin ist auch keine Personalerin. Ich werde das Zeugnis vermutlich auch erst mal selbst schreiben müssen.
Formuliert man das Zeugnis in der Gegenwart und nennt lediglich das Datum, seit dem man im Unternehmen beschäftigt ist (ist seit dem ... bei der ... GmbH beschäftigt), sprich ohne ein Enddatum?
Oder verfasst man das Zeugnis in der Vergangenheitsform und schreibt den 30. Juni als Beendigungsdatum dazu (war vom ... bis zum 30.06.2023 bei der ... GmbH beschäftigt), auch wenn dann möglicherweise schon ein paar Tage früher Schluss ist und ich aktuell noch dort arbeite?
Oder wie müsste das aussehen?
Danke im Voraus.