Ab 14 bist du vollkommen strafmündig. Heißt im Klartext: sollte der Verkäufer wirklich merken das du das Vertauscht hast (eine Verschweißte Tüte) und anschließend den Nerv dazu haben dich an zu zeigen Wird ihm zwar recht gegeben aber bei der geringen Summe sind große Strafen wohl auszuschließen lediglich das Gerichtsverfahren müsste von dir / deinen Eltern gezahlt werden.

Kann mich jedoch auch irren.

Beste Grüße Luk158

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Soweit ich weis gilt es wie mit jeden Anderen Waren aus dem Ausland. Bis zu einem Freibetrag von 400€ fallen keine Gebühren an dadrüber werden Einfuhr Zölle fällig. Am besten die Rechnung behalten und nicht versuchen dich zu verstecken ein PC-teil mitzunehmen wacht wenig Sinn!

Besten Gruß!

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Okay danke erstmal, das was ihr geschrieben habt ist für 2 uhr schon mehr als ich erwartet hatte. ;) Ja ihr habt wohl recht so etwas gehört nichts ins netz sondern in ein vernünfiges Gespräch.

An alle die mekern.. egal was ihr davon haltet, es ist eine Überlegung.

Neben bei auch noch, es sollte in die Richtung Königsegg gehen.

lg

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