Ab 14 bist du vollkommen strafmündig. Heißt im Klartext: sollte der Verkäufer wirklich merken das du das Vertauscht hast (eine Verschweißte Tüte) und anschließend den Nerv dazu haben dich an zu zeigen Wird ihm zwar recht gegeben aber bei der geringen Summe sind große Strafen wohl auszuschließen lediglich das Gerichtsverfahren müsste von dir / deinen Eltern gezahlt werden.
Kann mich jedoch auch irren.
Beste Grüße Luk158