Gegen das Urteil würde ich auf jeden Fall Berufung einlegen.
Wenn deine ExFrau 10 Jahre lang für sich selbst sorgen konnte und es nicht geschafft hat von den 5.000 Brutto sich ein Notpolster einzurichten.... !?!
Ich gehe mal davon aus, dass deine Ex wohl arbeitslos geworden ist. Denn sonst müsstest du nicht plötzlich 5.000€ Unterhalt nachzahlen.
Weiterhin ist Sie als Kindsmutter und Ärztin gesteigert erwerbspflichtig (schliesslich muss sie ja sich, ihren arbeitslosen Mann und ihr Kind versorgen) und sollte ohne Schwierigkeit eine neue Anstellung finden. Somit hätte Sie sicherlich fast wieder das gleiche Einkommen oder fast das gleich wie du (wenn du deutlich weniger hattest) und der Unterhaltsanspruch wäre, meines Erachtens, zu vernachlässigen.
Zumal: Wenn ich jedes Mal, wenn ich mal knapp bei Kasse bin, meine ExFrau auf Unterhalt verklagen würde. Das wäre ein nettes Zubrot, da ich als Saisonarbeiter jedes Jahr 5 Monate kein Einkommen habe....
Was den Kindesunterhalt angeht wird es eher unwahrscheinlich, dass du dagegen etwas machen kannst. Wie hier schon geschrieben wurde, bist du der rechtliche Vater (Kuckskind hin oder her, das interessiert das Gesetz nicht) also unterhaltspflichtig. Leider ist es hier vollkommen unterheblich, ob das Kind wirklich von dir ist oder nicht. Da das Kind in der Ehezeit geboren wurde, ist dem Staat das vollkommen gleich. Selbst, wenn der biologische Vater Multimillionär wäre und die Kindsmutter nach eurer Scheidung geheiratet hätte.
Das Einzige, was dich hier "retten" kann, wäre entweder ein zu geringes Einkommen oder die Adoption des Kindes durch den neuen Ehemann der Kindsmutter, dann bist du dem Kind ggf nicht mehr verpflichtet.