Gegen das Urteil würde ich auf jeden Fall Berufung einlegen.

Wenn deine ExFrau 10 Jahre lang für sich selbst sorgen konnte und es nicht geschafft hat von den 5.000 Brutto sich ein Notpolster einzurichten.... !?!

Ich gehe mal davon aus, dass deine Ex wohl arbeitslos geworden ist. Denn sonst müsstest du nicht plötzlich 5.000€ Unterhalt nachzahlen.

Weiterhin ist Sie als Kindsmutter und Ärztin gesteigert erwerbspflichtig (schliesslich muss sie ja sich, ihren arbeitslosen Mann und ihr Kind versorgen) und sollte ohne Schwierigkeit eine neue Anstellung finden. Somit hätte Sie sicherlich fast wieder das gleiche Einkommen oder fast das gleich wie du (wenn du deutlich weniger hattest) und der Unterhaltsanspruch wäre, meines Erachtens, zu vernachlässigen.

Zumal: Wenn ich jedes Mal, wenn ich mal knapp bei Kasse bin, meine ExFrau auf Unterhalt verklagen würde. Das wäre ein nettes Zubrot, da ich als Saisonarbeiter jedes Jahr 5 Monate kein Einkommen habe....


Was den Kindesunterhalt angeht wird es eher unwahrscheinlich, dass du dagegen etwas machen kannst. Wie hier schon geschrieben wurde, bist du der rechtliche Vater (Kuckskind hin oder her, das interessiert das Gesetz nicht) also unterhaltspflichtig. Leider ist es hier vollkommen unterheblich, ob das Kind wirklich von dir ist oder nicht. Da das Kind in der Ehezeit geboren wurde, ist dem Staat das vollkommen gleich. Selbst, wenn der biologische Vater Multimillionär wäre und die Kindsmutter nach eurer Scheidung geheiratet hätte.

Das Einzige, was dich hier "retten" kann, wäre entweder ein zu geringes Einkommen oder die Adoption des Kindes durch den neuen Ehemann der Kindsmutter, dann bist du dem Kind ggf nicht mehr verpflichtet.

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<kindsunterhalt hat nichts mit dem einkommen des betreuenden elternteils zu tun.die kindergeldstelle (familienkasse) interessiert sich übrigens auch nicht im geringsten für das einkommen des betreuenden elternteils.>

Das heißt also im Umkehrschluss:

Wenn die Kindesmutter einen Unterhaltstitel beantragt, selbst 60.000 Jahreseinkommen hat und nebenbei einen neuen Mann mit 200.000 Jahreseinkommen heiratet, dann muss der Kindsvater dennoch vollen Kindesunterhalt bezahlen?!

Selbst wenn er dabei grade mal knapp über dem Selbstbehalt dahinvegitieren darf ?!

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Hallo zusammen.

NOCH hatte ich kein Schreiben von BFS risk... im Kasten.

Aber ich denke mal das wird nicht mehr lang auf sich warten lassen.

Ich war bis Juni 2010 bei O2 mit nem Datenvertrag. Aber den hab ich auf Grund von Leistungsproblemen mit Sonderkündigung (§314 BGB) gekündigt, weil ich angeblich HSDPA kriegen sollte und monatelang nur mit GPRS (oder weniger) ins Netz kam.

1. Mal hat o2 angeblich nie ne Kündigung gekriegt.

2. Hab sie dann im November 10 doch irgendwie ein Schreiben von mir gefunden und den Vertrag zum Juni 11 auslaufen lassen (dann sind die 24 Monate zuende)

3. Haben die erstmal fast 8 Monate gebraucht, um auf meine Kündigung und Nachfrage-Mail vom März 10 zu antworten.

Nun ist alles angeblich an BFS übergeben. Ein Schreiben von RA Schneider hatte ich allerdings schon und hab da erstmal geantwortet, das die Angelegenheit mit o2 noch längst nicht geklärt wäre.

Dann bin ich mal gespannt, was diese BFS dann von mir will.

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