Also auf der einen Seite ist der §7 unwirksam und auf der anderen Seite ist der Vermieter im Recht...?

Im Brief vom Vermieter der heute ankam stand auch:

Ich biete ihnen alternativ an, die Renovierung vor Auszug vorzunehmen oder aber durch Pauschalabgeltung in Höhe von 300€ die Wohnung im besichtigten Zustand zu verlassen und keine Arbeiten durchzuführen.

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