Die richtige Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist eine Kunst. Daher sollte dies einem Fachanwalt überlassen werden. Grundsätzlich gilt, dass die Klassenüberschriften allgemeiner gefasst sind und damit die darunter fallenden Waren/Dienstleistungen mit umfassen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wo dies nicht ausreichend ist und das Amt eine Konkretisierung erfordert (z.B. Maschinen). Zu berücksichtigen sind auch ältere Marken, damit keine Verwechslungsgefahr wegen Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen besteht. Hierzu ist vorab eine Recherche durchzuführen.

Bevor Sie sich einem solchen Thema widmen, welches für den unternehmerischen Erfolg durchaus von großer Bedeutung sein kann ist anwaltliche Hilfe sicher die bessere Lösung.

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Ganz so lange dauert die Anmeldung nicht. Beim DPMA dauert eine Markenanmeldung zwischen 3 Wochen bis ca. 3 Monate. 

Die Eintragung wirkt auf den Anmeldetag zurück. Wenn also jemand später eine ähnliche oder gleiche Marke anmeldet kann man dagegen durch Widerspruch vorgehen. 

Verglichen mit anderen Ländern wie Brasilien wo die Eintragung etwa 2 Jahre und länger dauert ist das DPMA recht schnell. 

Die Gebühr für die beschleunigte Anmeldung kann man sich getrost sparen. Stattdessen sollte die Anmeldung lieber über einen Anwalt eingereicht werden. Ein gut vorbereitetes Waren/Dienstleistungsverzeichnis das den amtlichen Vorgaben entspricht und eine Marke, der keine grundsätzlichen Eintragungshindernisse entgegenstehen beschleunigt das Verfahren wesentlich mehr. 


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