Unser Sohn (20 Jahr) ist 4 Wochen weg... Möchte jetzt nicht ausholen warum...

Aktuell ist er Arbeitssuchend gemeldet.

Er hat eine 1 Jährige ausbildung zum Pflegehelfer gemacht und erfolgreich abgeschlossen.

Fals er sich nun eine Wohnung sucht (vorausgesetzt er bekommt es durch das Amt bewilligt, da U25) sind wir ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet oder zahlt die Ausbildung zum Pflegehelfer als Erstausbildung? Soweit mir bekannt ist, ist ein Unterhaltspflicht nach Abschluss einer Erstausbildung nicht mehr gegeben, ist das richtig?