Hat sonst keiner eine Antwort?
Ok so sehe ich das auch danke. Das Problem ist nur das ich bereits beim Anwalt bin weil ich eigentlich schon zum 17.12.12 außerordentlich kündigen wollte da ich ab diesem Tag eine berufliche Umschulung mache die 160 km entfernt ist und über 2 Jahre geht. Und ich nur 2 mal im Monat für 2 Tage nach Hause komme. Mein Anwalt meint ich habe auf jeden Fall das Kündigungsrecht da es mir unzumutbar ist die Einrichtung zu nutzen. Ich durfte mich auch nicht ummelden in die andere Stadt da ich meinen Hauptwohnsitz immer noch hier habe. Aber mein Lebensmittelpunkt ist ja eindeutig in 160km Entfernung. Wie sieht es denn vor Gericht für mich aus? Denn darauf läuft es wahrscheinlich hinaus...
Ha, ich hab es herausgefunden. Das Programm ist ja mal voll krass! Mann muss die Zelle anklicken und dann d´rechts das schwarze kreuz nach rechts ziehen