Vermieter hatte vor meinem Einzug tapeziert Muss ich bei Auszug auch tapezieren?

Vor meinem Einzug war mündlich vereinbart, das die Vermieter mir die Wohnung tapeziert übergeben, was sie auch getan haben (steht nicht im Mietvertrag). Mündlich wurde mir gesagt, das ich bei Auszug die Tapete entfernen müsse, was für mich auch ok ist (Steht nicht im Mietvertrag). Ziehe zum 01.01.2017 aus der Wohnung aus (Mietverhältnis seit 01.11.2013). Gestern waren mit der Vermieterin schon einige Interessenten da und da meinte sie zu mir:" Ich müsse ja neu tapezieren bei Auszug". Einem Interessenten hatte sie auch in meinem Beisein gesagt, das die Wohnung neu tapeziert übergeben wird. War schon ziemlich vor den Kopf gestoßen, da ich mich jetzt drauf eingestellt hatte, die 95 qm Wohnung nur abzutapezieren. Im Mietvertrag steht keine Vereinbarung drin...nur der Absatz bei Auszug: "Der Mieter hat dem Vermieter die Mietsache vollständig geräumt und gereinigt (...) zu übergeben. (...) Falls der Mieter bereits die in §7 dieses Vertrages Schönheitsreparaturen durchgeführt hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusgemäß noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen, sofern die Notwendigkeit zu erneuten Schönheitsreparaturen bestehen sollte. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese Arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt. (...)"

Schönheitsreparaturen:

Küche,Bad, Dusche alle 3 Jahre

Wohn-Schlaf, Flur, Diele, Toilette 5 J.

Sonstiges 7 Jahre.

Muss ich jetzt bei Auszug tapezieren? Wie ist die Rechtslage? Danke für die Hilfe

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Also abtapezieren, Dübellöcher verschließen und besenrein...?

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Jetzt ist mein Text weg😠

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