Die Bundeswehr hat massive Probleme, ihren Bedarf an Freiwilligen zu decken. Siehe z. B.

http://www.bundeswehr-monitoring.de/auftrag-und-struktur/rekrutierungskampagne-fuer-den-freiwilligen-kriegsdienst-noetig-11528.html

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Genaue Termine von offizieller Seite sind im Moment spärlich gesät. Lediglich das für den Zivildienst zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Ende des Zivildienstes für den 30. Juni 2011 verkündet:

http://www.bundeswehr-monitoring.de/wehrpflicht/zivildienstzwang-endet-mitte-2011-11264.html

Wenn man die sechs monatige Dauer des Zivildienstes zurückrechnet, landet man beim 1.1.2011 als letzten Einberufungstermin. Beim Wehrdienst wird es ähnlich gehandhabt werden.

So oder so ist die Wahrscheinlichkeit, einberufen zu werden, gering. Sämtliche Möglichkeiten, die zu einer Verzögerung führen, solltest Du nutzen.

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Beim Projekt "Bundeswehr-Monitoring" bin ich fündig geworden. Dort werden Fakten und Quellen rund um die Bundeswehr aus einer kritischen Perspektive gesammelt.

Zu Deiner Frage gibt es dort mehrere Einträge. Das früheste, was ich gefunden habe, ist vom 26.05.2010:

http://www.bundeswehr-monitoring.de/auftrag-und-struktur/verteidigungsminister-kuendigt-struktureinschnitte-an-10634.html

Aber Du solltest selber nochmal gucken, ob noch andere Meldungen für Deine Frage dort existieren. Man kann dort relativ gut recherchieren.

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Wenn Dein Partner ein Kind hast und das Sorgerecht für das Kind hat, wird er auf Antrag vom Wehrdienst befreit.

Zu finden unter "2. Befreiung vom Wehr- und Zivildienst" bei http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehr-und-zivildienstausnahmen.html

Es sollte auch gelten, wenn der Wehrdienst oder Zivildienst schon angetreten worden ist.

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Guck Dir mal die ZDv 46/1. Dort sind die Musterungskriterien aufgelistet:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Unter "Anlage 3/1, GNr 24: Farbsinn" findest Du etwas. Mit T1 wird es wohl nichts.

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Mit Diabetes mellitus ist Dein Freund untauglich und wird somit ausgemustert. Er muss dann weder Wehrdienst noch Zivildienst machen.

Genau nachzulesen ist es in der ZDv 46/1, in der die Musterungskriterien aufgeführt sind. Siehe "Anlage 3/1, GNr 10: Stoffwechsel" unter

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

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Worauf die "Überlegungen" des Verteidigungsministers hinauslaufen ist noch nicht raus. Offiziell gibt es zur Zeit vier Modelle, die z. B. hier zusammengefasst sind:

http://www.bundeswehr-monitoring.de/auftrag-und-struktur/strukturmodelle-des-verteidigungsministeriums-im-ueberblick-10964.html

Der Favorit von Guttenberg ist das "Modell 4" bei dem die Wehrpflicht (nicht nur der "Wehrdienst") ausgesetzt werden soll. Dann dienen nur noch Freiwillige (Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und sog. Kurzzeitdiener) bei der Bundeswehr.

Es wird davon ausgegangen, dass die Wehrpflicht eher früher als später ausgesetzt wird - u. U. schon 2011.

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Eine gute Übersicht der fünf Strukturmodelle findest Du z. B. hier:

http://www.bundeswehr-monitoring.de/auftrag-und-struktur/strukturmodelle-des-verteidigungsministeriums-im-ueberblick-10964.html

Dort gibt es auch für Interessierte thematisch Verwandtes.

Favorisiert wird z. Z. "Modell 4", bei dem die Wehrpflicht ausgesetzt werden soll und nur noch Freiwillige zur Bundeswehr gehen.

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Das eine ist der formale Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger. Das andere ist die Begründung, warum man den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern will. Wichtig ist erstmal der formale Antrag, der auch ohne Begründung gestellt werden kann. Die Begründung kann dann nachgereicht werden. Sinnvoll kann es sein, den Antrag ohne Begründung zu stellen, wenn es z. B. schnell gehen soll oder um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen. Genaueres kannst Du im Netz u. a. hier finden:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/kriegsdienstverweigerung.html

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Wenn Du genau wissen willst, wie die Musterung offiziell abläuft, kannst Du Dir mal die ZDv 46/1 angucken. Dort ist in "Kapitel 1: Durchführungsbestimmungen" beschrieben, was Teil der Musterung ist.

Die ZDv 46/1 Musterung gibt es im Netz z. B. hier:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

So viel sei aber schonmal verraten: Die Musterung dient in erste Linie dazu, Deine körperliche, militärische Verwendbarkeit zu testen. Ausserdem wird geprüft, ob Du "gemeinschaftsfähig" bist. D. h. ob Du kasaniert werden kannst. Ein mündlicher oder schriftlicher Test wie man ihn aus Bewerbungen o. ä. kennt, findet nicht statt.

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Es kommt darauf an, wie oft Du Drogen konsumierst und welche Auswirkungen der Drogenkonsum bei Dir hat. Genaueres findest Du in der ZDv 46/1. Dort werden die Musterungskriterien aufgeführt. In "Anlage 3/1, GNr 15: Drogen, Rauschmittel u. Medikamente" steht auch etwas zu Canabis. Im Netz findest Du die ZDv 46/1 unter

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Wenn Du angibst, Drogen zu konsumieren, wird höchstwahrscheinlich ein Drogenscreening gemacht.

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Den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kannst Du jederzeit stellen. Allerdings hat der Zeitpunkt der Antragstellung diverse Konsequenzen (aufschiebende Wirkung, Strenge der Prüfung des Antrages usw.). Eine gute Übersicht zu Thema "Kriegsdienstverweigerung für Soldaten/ Einberufung und Kaserne" habe ich hier gefunden:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/einberufung-und-kaserne.html

Bei Dir ist das Problem, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn Du innerhalb der 14-tägigen Frist keine Begründung einreichst. Nach einer Ablehnung des KDV-Antrages und - so wie Du es vorhast - erfolgten Einberufung wirst Du es schwerer haben, einen neuen KDV-Antrag durchzubekommen.

So richtig klar, was Dein Ziel ist, ist es mir nicht. Willst Du Zivildienst machen oder ganz um den Wehrdienst/Zivildienst rumkommen?

Am besten ist, Du wendest Dich mal an eine Beratungsstelle, bevor Du Dich unnötig "verstrickst". Such mal nach der "Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung" oder der "Zentralstelle KDV". Beide Vereine bieten Beratung bundesweit an.

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Neulich habe ich im Netz unter

http://www.asfrab.de/arbeitspapiere/verkuerzung-kriegsdienstpflichten-rechtsanpassungen.html

eine schöne Zusammenfassung des Wehrrechtsänderungsgesetzes gefunden. Dort sollten Deine Fragen beantwortet werden.

Selbst wenn für Dich schon 6 Monate gelten sollten, kannst Du die Zivildienstzeit "freiwillig" verlängern.

Du kannst Dich natürlich auch jenseits des Zivildienstes sozial engagieren.

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Wenn Du das Sorgerecht für Dein Kind hast, wirst Du auf Antrag vom Wehrdienst befreit. Siehe "2. Befreiung vom Wehr- und Zivildienst" unter

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehr-und-zivildienstausnahmen.html

Bei Deinem Bruder und Halbbruder kommt es darauf an, wielange sie gedient haben. Siehe auch den o. g. Link.

Dass Dein Vater 13 Jahre gedient hat, hat keinen Einfluß.

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Was auf Dich genau zutrifft, weisst Du bestimmt besser. Guck doch mal in die "Anlage 3, GNr 71: Fußformveränderung" der ZDv 46/1. Dort werden die Musterungskriterien aufgeführt:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

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Du kannst Dir mal die ZDv 46/1, in der die Musterungskriterien aufgelistet werden, angucken:

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/zdv-461-musterung.html

Dort sind für Dich interessant:

  • Anlage 3, GNr 22: Sehschärfe
  • Anlage 3, GNr 45: Allergien an Haut und Schleimhäuten
  • Anlage 3, GNr 48: Eingeweide- und Zwerchfellbruch
  • Anlage 3, GNr 59: Gelenke

Bei der Kurzsichtigkeit kommt es auf die Ausprägung an.

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Letztens habe ich im Netz ein Dokument, das die Änderungen rund um die Zivildienstkürzungen zusammenfasst:

http://www.asfrab.de/arbeitspapiere/verkuerzung-kriegsdienstpflichten-rechtsanpassungen.html

Vielleicht beantwortet es ja Deine Frage.

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Gut

Zur Zeit gibt es Überlegungen, die Wehrpflicht auszusetzen und nicht abzuschaffen. Ausserdem ist die Aussetzung der Wehrpflicht eines von mehreren Szenarien:

http://www.bundeswehr-monitoring.de/wehrpflicht/bundeswehr-prueft-aussetzung-der-wehrpflicht-10646.html

Egal, ob Abschaffung oder Aussetzung: Die Wehrpflicht ist nicht mehr zeitgemäß.

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Auf Antrag werden eingetragene Lebenspartner von Wehrdienst befreit. Siehe "2. Befreiung vom Wehr- und Zivildienst" unter

http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/wehr-und-zivildienstausnahmen.html

D. h., wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, wirst Du befreit. Es ist keine Kann- oder Soll-Bestimmung sondern eine Muss-Bestimmung.

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In dem Dokument "Schwarz-gelbe Verkürzung der Kriegsdienstpflichten - Rechtsanpassungen setzen auf längere Dienstzeiten" unter

http://www.asfrab.de/arbeitspapiere/verkuerzung-kriegsdienstpflichten-rechtsanpassungen.html

findest Du auch einiges zum Thema Urlaub während des Zivildienstes.

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