Hallo, Maria. Soweit ich weiß, nur die Wunscheltern sind in die Geburtsurkunde, die durch Standesamt ausgestellt wird, eingetragen. Laut amtliche Vermerk sollte es unbedingt angegeben sein, dass das Kind durch die Leihmutterschaft geboren wurde. Nach der Geburtsurkunde wird ein Unterlagenpaket, in dem alle Papiere mit einem Stempel für die internationale Anerkennung bescheinigt sind, für Deutsche Botschaft in der Ukraine zusammengestellt, da soll auch der Pass der Leihmama sein. Der Wunschvater bekommt Termin, indem seine Vaterschaft anerkannt wird und die Leihmutter muss auch vor Botschaft erscheinen. Dann bekommen die Wunscheltern den Reisepass für ihr Kind. In der Ukraine ist es so. Und noch, das Kind, das in der Ukraine durch Leihmutterschaft geboren wurde, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Aber ich bin nicht sicher, dass alles so aussieht. Stellen Sie, bitte, dieselbe Frage an diese Klinik. Es wäre viel besser.  

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Hi, was die Fortpflanzungsmedizin in Georgien angeht und zwar die Leihmutterschaft, so weiß ich, dass die Kunden drei Versuche mit einer Leihmama haben. Nur nach diesen 3 Versuchen haben Sie das Recht, die Leihmama zu ersetzen. Und in der ukrainischen Reproduktionsklinik Biotexcom ist es anders. Die Kunden haben die Möglichkeit, schon nach dem ersten erfolglosen Versuch die Leihmama zu ersetzen ohne zusätzliche Bezahhlung.

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