juristisch ist die Sache eindeutig - die Tochter hat keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf. Angenommen, sie hätte eine Mietwohnung, dann kann der Vermieter den Nachzug des Ehepartners oder Lebensgefährten nur verbieten mit Gründen, die in der Person des Nachzuziehenden liegen.

Bei euch ist das keine juristische Frage - es tut einfach nicht gut. Und du solltest dich auch durchsetzen und dich nicht überfahren lassen. Gegen deinen Willen kann der temporäre Geschlechtspartner deiner Tochter jedenfalls nicht einziehen.

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der Islam wurde den Türken nicht aufgezwungen. Die Stammesreligion der Turkvölker in Zentralasien war Tengrismus. Die Osttürken als Vasallen des chinesischen Kaiserreichs waren dann längere Zeit Buddhisten. Als sie mit der gewaltverherrlichenden Religion des Islam Bekanntschaft machten, konvertierten die Stammesführer und mit ihnen das einfache Volk.

Der Tengrismus ist eine heute nicht mehr praktizierte Religion und es gibt auch keine Organisation dafür. Du musst also die Sache, sofern sie dir denn sinnvoll erscheint, selber in die Hand nehmen.

https://anthrowiki.at/Tengrismus

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in der Torah werden reine und unreine Tiere unterschieden, allerdings willkürlich, rein religiös und ohne sachliche Begründung - Trichinose wurde als Begründung erst in späterer Zeit nachgereicht, um irrationale religiöse Reinheitsgebote zu rationalisieren, zu rechtfertigen.

Wildschweine sind, zoologisch gesprochen, nicht unreiner als andere Omnivoren, sie sind Feinschmecker und treiben Hautpflege - etwa das bekannte Schlammbad gegen Parasitenbefall.

Hausschweine, die als unrein verschrieen waren, sind das dank des Halters - sofern er die Schweine nicht artgerecht, in verdreckten Pferchen hält.

Die religiösen Reinheitsgebote des Judentums wurden im Islam 1:1 übernommen.

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