Hallo zusammen,

wir haben 7 Jahre eine Mietwohnung bewohnt. Erst nach dem Auszug (kein Protokoll) meldete sich die Vermieterin & reklamierte beschädigte Türzargen. Ist tatsächlich auch so der Fall: die Schließbleche in der Zarge hatten sich immer mal wieder gelockert & bei 4 Türen ist das Furnier um das Schließblech herum eingerissen/ausgebrochen. Und ja: unsere beider kleinen Söhne haben sicher auch die Klinken nicht immer ganz runtergedrückt. Wer kennt das nicht mit kleinen Kindern?!

Zu den Türzargen: Erstausstattung (34 ! Jahre alt); "günstige" Spanplattenversion, teilweise in Eigenleistung falsch eingebaut (eingeputz und damit ist der Austausch besonders teuer).

Entgegen der Absprache hat die Vermieterin nicht erstmal einen Kostenvoranschlag eingeholt, sondern gleich eine Firma mit dem Austausch der Zargen beauftragt. (keine Möglichkeit für Alternativangebot oder Eigenleistung). Kosten vierstellig!!!

Der Mietvertrag verpflichtet uns zu keinen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, da wir die Wohnung bei Einzug Total-Renoviert hatten. Instandhaltungen wurden in der Mietzeit seitens der Vermieterin (auch auf Anfrage) in der Wohnung nie erbracht.

Bin der Meinung, dass die jahrelang gezahlte Miete diese Reparatur beinhalten müßte. Die Haftpflicht will jedenfalls nicht zahlen.

Kann mir bitte jemand mit Argumenten oder einer klaren Rechtsposition helfen?

1000 Dank!