NACHTRAG:

Die Frage ist ja auch noch, kann er was einbauen, was lt. LV nicht zugelassen war. Dann diese Leistung in der ursprünglichen Abschlussrechnung nicht aufnehmen und sie anschließend in der korrigierten Abschlussrechnung einfügen?

Ich dachte immer, dass eine Abschlussrechnung endgültig ist und nicht geändert werden kann vom Rechnungsaussteller!!!

...zur Antwort