Hallo!
Der Sachverhalt:
eine Abschlussrechnung für ein Gewerk wurde eingereicht. Diese wurde geprüft und während der Prüfung ist aufgefallen, dass das leistende Unternehmen zuviel an Stückzahlen und lfm abgerechnet hat. Diese wurden gekürzt und die Gesamtsumme wurde vom Empfänger entsprechend korriegert und wieder an den Leistungserbringer geschickt, mit dem Vermerk, dass die Rechnung nach Prüfung nur noch in dieser Höhe beglichen wird.
Als Reaktion schrieb das leistende Unternehmen diese Rechnung neu. Berücksichtigte die Streichungen und fügte vier neue Positionen in diese Rechnung ein.
Die Frage ist nun, darf ein Unternehmen seine SChlussrechnung, nachdem diese bereits vorlag, neu schreiben und neue Positionen einfügen? Hat er das Recht dazu, nachdem der Bauherr diese Rechnung gekürzt hat?
Darf er vergessene Positionen in einer der neu geschriebenen Abschlussrechnung einfügen?
Ich wäre Euch für eine schnelle Hilfe mit bezug auf § sehr dankbar.
Lotus111