Wenn du das Gewerbe anmeldest steht bestimmt auf dem Fragebogen, ob du es haupt- oder nebenberuflich betreibst. Egal wie es gelten alle steuerrechtlichen Pflichten. Der "Kleinunternehmer " ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und besagt nur, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst und auch keine Umsatzsteuererklärung abgibst. Alle anderen Steuerarten gelten mit ihren jeweiligen Regelungen zu den verschiedenen Einkunftsarten.
Da deine Einnahmen und Ausgaben sicher überschaubar sind, wird wohl für die Einkommensteuererklärung eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) reichen.
D.h. du schreibst immer sorgfältig alles auf. Grundsätzlich musst du alles mit Rechnungen und Quittungen belegen. Es ist vielleicht ausreichend, wenn du dir das einmal von jemandem erklären lässt.
Hier ein nützlicher Link: https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm