Wenn du das Gewerbe anmeldest steht bestimmt auf dem Fragebogen, ob du es haupt- oder nebenberuflich betreibst. Egal wie es gelten alle steuerrechtlichen Pflichten. Der "Kleinunternehmer " ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und besagt nur, dass du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen musst und auch keine Umsatzsteuererklärung abgibst. Alle anderen Steuerarten gelten mit ihren jeweiligen Regelungen zu den verschiedenen Einkunftsarten.
Da deine Einnahmen und Ausgaben sicher überschaubar sind, wird wohl für die Einkommensteuererklärung eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) reichen.
D.h. du schreibst immer sorgfältig alles auf. Grundsätzlich musst du alles mit Rechnungen und Quittungen belegen. Es ist vielleicht ausreichend, wenn du dir das einmal von jemandem erklären lässt.

Hier ein nützlicher Link: https://www.kleinunternehmer.de/steuerpflichten.htm

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Schau mal bei diesem Link, dort ist alles sehr detailliert beschrieben:

https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/

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Aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) ergibt sich, dass der Ausbildende (dein Betrieb) selbst ausbilden muss oder z.B. einen Ausbilder/eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen muss. Eine Bürokraft sollte in der Regel nicht geeignet sein, dich im Kfz-Gewerbe auszubilden. Wenn du also Fehler machst, weil kein fachkundiger Ausbilder anwesend ist, dann ist dies das unternehmerische Risiko deines Ausbildungsbetriebes. Die Aufsichtspflicht scheint ja durch die Anwesenheit einer Bürokraft nicht verletzt worden zu sein ... es ist dabei wahrscheinlich entscheidend, ob du volljährig oder minderjährig bist.

Grundsätzlich hängt die Verantwortung, die dein Ausbildungsbetrieb dir überträgt stark vom Ausbildungsberuf und von der Einschätzung deiner Fähigkeiten durch deinen Ausbilder ab. Falls du nicht richtig ausgebildet wirst oder dich ausgenutzt bzw. überfordert fühlen solltest, hilft oft ein klärendes Gespräch. Im Zweifel kann man dann noch die zuständige Kammer zu Rate ziehen, wenn nichts geholfen hat.

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