Falls noch irgendwer mir Antwortet.. ich weiß, dass es die Grenze abhängig vom Einkommen gibt, die man zuerst überschreiten muss.

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Naja da kann man nichts machen. Wenn er dich wirklich wollen würde, dann würdet ihr u.U. nicht einmal streiten. Also nach Liebe sieht das nicht aus, denn sonst würde auch er sich entschudligen, weil er dich ja nicht verlieren wollen würde. Versuch ihn zu vergessen.. Und nein, ich weiß von was ich spreche, sowas ist absolut nicht einfach, ich mach das gerade selber durch. nur das meiner u.U. an schitzophrenie leidet ;) Kopf hoch... :)

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was wäre die 2te ausbildung, die FOS oder? also besteht nach der Ausbildung, auch wenn ich FOS mache, kein Unterhaltsanspruch mehr? Seh ich das richtig? :D

Oder hat das mit dem Unterhalt nichts zu tun, sondern für das Bafög, den Unterhalt kann er sich in die Haare schmieren, es geht nur darum, ob ich wenn ich auf der FOS bin, und kein Bafög bekomme, weil er zu viel verdient, er mir doch was geben muss oder?

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ja aber wenn ich danach Fachoberschule machen will, muss er dann auch noch bezahlen? Zählt das dann als eine? Denn es geht in eine Andere richtung, jetzt lerne ich etwas kaufmännisches, und danach möchte ich soziale FOS machen? Bin ich dann auch noch unterhaltsberechtigt?

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